Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Strooikes – Drie Dee BV
Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung. Bei Abweichungen ist die niederländische Fassung maßgeblich.
1. Begriffsbestimmungen
1.1. In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedeuten:
- Strooikes: Drie Dee BV mit Gesellschaftssitz in 2070 Zwijndrecht (Belgien), Dorp Oost 35 bus GLV, eingetragen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) unter der Nummer 0761.777.523.
- Abnehmer: die Vertragspartei von Strooikes bei einem Vertrag oder einem sonstigen Rechtsverhältnis.
- Vertrag: jeder Vertrag zwischen Strooikes und dem Abnehmer sowie jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags.
- Waren: alle beweglichen Sachen, die zur Erfüllung eines Vertrags an den Abnehmer geliefert werden (sollen).
- Dienstleistungen: von Strooikes für den Abnehmer zu erbringende Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beratung und die regelmäßige Lieferung von Waren.
- Schaden: jeder erlittene unmittelbare Vermögensschaden, ausgenommen entgangener Umsatz, entgangener Gewinn und/oder sonstige Folgeschäden, sofern nicht anders vereinbart.
- Bedingungen: diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2. Geltungsbereich
2.1. Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen Strooikes und dem Abnehmer, einschließlich Angeboten und Verträgen.
2.2. Mit der Annahme eines Angebots von Strooikes akzeptiert der Abnehmer zugleich die Geltung dieser Bedingungen.
2.3. Die Rechtsverhältnisse zwischen Strooikes und dem Abnehmer unterliegen ausschließlich diesen Bedingungen; allgemeine oder besondere Bedingungen des Abnehmers sind ausgeschlossen.
2.4. Abweichungen von und/oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie von einem bevollmächtigten Vertreter von Strooikes ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden. Eine vereinbarte Abweichung oder Ergänzung gilt nur für die Lieferung, für die sie vereinbart wurde.
3. Angebot, Annahme und Bestellungen
3.1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge, die von oder im Namen von Strooikes auf welche Weise auch immer abgegeben werden, sind freibleibend und für Strooikes nicht bindend, es sei denn, sie enthalten eine Annahmefrist. Auch Angebote auf Websites, Social-Media-Plattformen oder in Werbematerialien sind freibleibend. Nimmt der Abnehmer ein freibleibendes Angebot an, ist Strooikes berechtigt, das Angebot zu widerrufen.
3.2. Angebote, Bestätigungen und Annahmen von Vermittlern, Vertretern und/oder Mitarbeitern, die Strooikes einsetzt, sind nur verbindlich, wenn Strooikes sie schriftlich bestätigt hat.
3.3. Es steht Strooikes völlig frei, Bestellungen eines Abnehmers anzunehmen oder nicht.
3.4. Ein Vertrag zwischen Strooikes und dem Abnehmer kommt zustande, (i) sobald Strooikes ein Angebot bzw. eine Bestellung des Abnehmers schriftlich bestätigt, (ii) sobald Strooikes mit der Ausführung des Vertrags beginnt oder (iii) sobald Strooikes dem Abnehmer eine Rechnung für den betreffenden Vertrag zusendet.
3.5. Von Strooikes angenommene Bestellungen von Abnehmern gelten nur hinsichtlich Art und Marke als bestimmend, es sei denn, der Abnehmer hat vor Vertragsschluss eine oder mehrere besondere Eigenschaften der zu liefernden Waren festgelegt. Ist eine Verpackung, eine Ausführung, ein Modell, ein Typ oder eine andere nicht vorab festgelegte besondere Eigenschaft zum Zeitpunkt der Lieferung geändert, so gilt Strooikes mit der Lieferung der geänderten Verpackung, Ausführung, des geänderten Modells, Typs usw. als ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen.
4. Lieferung, Gefahrübergang, Prüfung und Rückgriff
4.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an der Adresse des Gesellschaftssitzes von Strooikes zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren dem Abnehmer zur Verfügung gestellt werden und dieser darüber informiert wird. Der Abnehmer trägt ab dem Zeitpunkt der Lieferung die Gefahr des Untergangs, des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls der Waren.
4.2. Übernimmt Strooikes den Transport der Waren, so lässt dies die Bestimmung in Absatz 1 dieses Artikels unberührt. Die Art des Transports bestimmt Strooikes. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Waren am vereinbarten Lieferort entgegenzunehmen und unverzüglich zu entladen.
4.3. Regelt Strooikes den Transport der Waren, ob im Auftrag des Abnehmers oder nicht, ist Strooikes in der Wahl der Verpackung, des Transporteurs und der Route frei. Schließt Strooikes zusätzlich eine Transportversicherung ab, so lässt dies die Bestimmung in Absatz 1 unberührt, und der Abnehmer versichert die Waren auf Wunsch zusätzlich.
4.4. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Waren auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers gehen, sorgt der Abnehmer für eine ausreichende Versicherung der Waren gegen alle möglichen Risiken, wie unter anderem – aber nicht beschränkt auf – Verlust, Diebstahl, Beschädigung und/oder Untergang der Waren.
4.5. Beauftragt Strooikes für die Lieferung der Waren einen externen Transporteur, einschließlich der nationalen Postdienste, trägt der Abnehmer die Gefahr des Untergangs, des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls der Waren ab dem Zeitpunkt, zu dem die Waren von Strooikes oder einem von ihr dafür bestimmten Vermittler, Vertreter oder Mitarbeiter an den externen Transporteur übergeben werden.
4.6. Strooikes ist berechtigt, in Teilen zu liefern; in diesem Fall gilt das, was die Parteien über den gesamten Verkauf vereinbart haben, für jede Lieferung gesondert. Strooikes ist berechtigt, die jeweilige Teillieferung anteilig in Rechnung zu stellen.
4.7. Wird das Datum der tatsächlichen Lieferung (oder eines Teils davon) auf Wunsch oder durch Verschulden des Abnehmers verschoben, verlangt der Abnehmer Teillieferungen und/oder werden Waren nicht abgeholt, geht die Gefahr für die Waren ab dem Zeitpunkt auf den Abnehmer über, zu dem die Waren in der Verwaltung und/oder im Lager von Strooikes als „Waren des Abnehmers“ gekennzeichnet sind. Ab diesem Zeitpunkt hat Strooikes Anspruch auf Bezahlung der Waren. Etwaige Kosten für zusätzlichen Transport, Lagerung, Versicherung und/oder sonstige Mehrkosten infolge der Verschiebung (eines Teils) der Lieferung, der Teillieferung und/oder der Nichtabholung von Waren gehen zu Lasten des Abnehmers.
4.8. Der Abnehmer hat bei der Lieferung zu prüfen, ob die Waren dem Vertrag entsprechen, soweit besondere Eigenschaften vorab vereinbart wurden (richtiges Produkt, richtige Qualität, richtige Menge, richtiges Haltbarkeitsdatum, keine Beschädigungen usw.). Entsprechen die Waren nicht dem Vertrag und sind diese Mängel für den Abnehmer zum Zeitpunkt der Lieferung sichtbar oder müssten sie es sein, kann sich der Abnehmer nicht mehr darauf berufen, wenn er Strooikes nicht innerhalb von zwei (2) Werktagen nach der Lieferung schriftlich und begründet davon in Kenntnis gesetzt hat. Sind diese Mängel für den Abnehmer zum Zeitpunkt der Lieferung nicht sichtbar und müssten sie es auch nicht sein, kann sich der Abnehmer nicht mehr darauf berufen, wenn er Strooikes nicht innerhalb von zwei (2) Werktagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung, schriftlich und begründet davon in Kenntnis gesetzt hat. Ferner verliert der Abnehmer das Recht, sich auf Mängel zu berufen, wenn er an der Untersuchung der Begründetheit der Reklamation durch Strooikes nicht vollständig, ungehindert und unverzüglich mitwirkt. Der Abnehmer gibt Strooikes Gelegenheit, die Waren zu besichtigen.
4.9. Änderungen der technischen Erkenntnisse in der Branche und/oder behördlicher Vorschriften gehen zu Lasten des Abnehmers. Geringfügige oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Menge, Abmessungen, Farbe, Größe usw. gelten nicht als Mangel, sodass sich der Abnehmer nicht darauf berufen kann. Dasselbe gilt für Farbunterschiede infolge von Lichteinfall und/oder Witterungseinflüssen.
4.10. Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Strooikes angenommen. Die mit Rücksendungen verbundenen Kosten und Risiken trägt der Abnehmer. Die Waren sind in der Verpackung zurückzusenden, in der sie an den Abnehmer geliefert wurden, und müssen so ausreichend verpackt sein, dass sie den vernünftigerweise zu erwartenden Transportrisiken ohne Beschädigung oder Verlust standhalten. In jedem Fall trägt der Abnehmer die Gefahr der Beschädigung, des Verlusts, des Diebstahls und/oder des Untergangs der Waren, die er zurücksendet.
4.11. Strooikes ist nicht verpflichtet, nach Muster gekaufte oder in der Niederlassung von Strooikes ausgesuchte Waren zurückzunehmen. Kann sich der Abnehmer auf ein Recht berufen, Waren an Strooikes zurückzusenden, erlischt dieses Recht in jedem Fall, wenn der Abnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist oder wenn die Waren in Gebrauch genommen, verarbeitet und/oder bearbeitet wurden.
4.12. Sind gelieferte Waren mangelhaft und wurden alle vorgenannten Verfahrensvorschriften eingehalten, wird Strooikes nach eigener, freier Wahl die mangelhafte Sache entweder reparieren (lassen), sofern die Eigenschaften der verkauften Waren dies zulassen, oder durch ein mangelfreies Produkt ersetzen oder dem Abnehmer den der Reklamation entsprechenden Betrag gutschreiben. Strooikes haftet nicht für Schäden des Abnehmers, die unmittelbar oder mittelbar aus den mangelhaften Produkten entstehen.
5. Dienstleistungen
5.1. Erbringt Strooikes Dienstleistungen für den Abnehmer, wird sich Strooikes bemühen, diese Dienstleistungen so gut wie möglich zu erbringen.
5.2. Der Abnehmer ist damit einverstanden, dass Strooikes für die Erbringung von Dienstleistungen einen oder mehrere Dritte einsetzen kann. Für Versäumnisse Dritter, die nicht bei Strooikes angestellt sind, haftet Strooikes nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Strooikes. Die Befugnis zur Einschaltung Dritter umfasst auch die Befugnis, im Namen des Abnehmers einer Haftungsbeschränkung durch die betreffenden Dritten zuzustimmen.
6. Lieferfristen
6.1. Angegebene oder vereinbarte Lieferfristen sind nicht verbindlich. Bei nicht fristgerechter Lieferung gerät Strooikes erst nach schriftlicher Inverzugsetzung in Verzug, wobei eine weitere angemessene Lieferfrist von mindestens 30 Tagen zu setzen ist, während der der Abnehmer weiterhin zur Abnahme verpflichtet ist.
6.2. Tritt nach der Inverzugsetzung Verzug ein, wird Strooikes zunächst mit dem Abnehmer über die Erfüllung oder die Auflösung des Vertrags beraten. Der Abnehmer kann den Ersatz eines Schadens, der nicht in den nicht gelieferten Waren besteht, nur verlangen, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde. Ein von Strooikes etwa zu ersetzender Schaden ist niemals höher als der Teil des Rechnungsbetrags, der sich auf die nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig gelieferten Waren bezieht.
7. Preise, Zahlung und Aufrechnung
7.1. Die an den Abnehmer gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen werden zu den am Liefertag für die betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen geltenden Preisen von Strooikes berechnet, auch wenn ausdrücklich ein anderer Preis vereinbart wurde. Liegt der berechnete Preis mehr als 10 % über dem ursprünglich vereinbarten Preis, hat der Abnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb von 2 Werktagen, nachdem er über die Preiserhöhung informiert wurde, schriftlich aufzulösen. Danach erlischt das Recht auf Auflösung. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn die Preiserhöhung auf behördliche Maßnahmen oder Frachttarife zurückzuführen ist.
7.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt., Transport-, Emballage- und/oder Verpackungskosten, Entsorgungsbeiträgen und sonstiger etwa geschuldeter behördlicher Steuern und Abgaben, wie sie zum Zeitpunkt der Lieferung gelten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sofern nicht anders vereinbart, gehen Transport-, Versand- und/oder Portokosten sowie die Kosten für die Versicherung der Waren zu Lasten des Abnehmers.
7.3. Die Zahlung an Strooikes hat innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von Strooikes anzugebende Weise zu erfolgen. Die Lieferung erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
7.4. Die Zahlung erfolgt in der in Rechnung gestellten Währung und ohne Verrechnung, Abzug oder Aussetzung. Strooikes ist berechtigt, Beträge, die ihr der Abnehmer schuldet, mit Beträgen zu verrechnen, die Strooikes dem Abnehmer schuldet oder schulden wird.
7.5. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Rechnungsdatum bzw. innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, gerät der Abnehmer ohne weitere schriftliche Mahnung von Rechts wegen in Verzug. Im Verzugsfall werden alle Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers sofort fällig, und der Abnehmer ist verpflichtet, Strooikes auf die geschuldeten Beträge Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes gemäß dem belgischen Gesetz vom 2. August 2002 über die Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Handelsverkehr zu zahlen sowie eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % der geschuldeten Beträge, mindestens jedoch 125 €. Die genannten Zinsen und die Entschädigung sind von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung geschuldet.
7.6. Besteht begründeter Anlass zu der Befürchtung, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht pünktlich nachkommen wird, werden alle Forderungen von Strooikes gegenüber dem Abnehmer sofort fällig, und der Abnehmer ist verpflichtet, auf erstes Verlangen von Strooikes unverzüglich ausreichende Sicherheit in der von Strooikes gewünschten Form für die Erfüllung all seiner Verpflichtungen zu leisten und diese erforderlichenfalls aufzustocken. Solange der Abnehmer dem nicht nachgekommen ist, ist Strooikes berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen.
7.7. Der Abnehmer kann einer Rechnung nur schriftlich und innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die betreffende Rechnung als vom Abnehmer akzeptiert.
7.8. Zahlungen durch oder im Namen des Abnehmers werden nacheinander auf die vom Abnehmer geschuldeten außergerichtlichen Inkassokosten, die Gerichtskosten, die geschuldeten Zinsen und danach auf die offenen Hauptforderungen in der Reihenfolge ihres Alters angerechnet, ungeachtet anderslautender Bestimmungen des Abnehmers.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Strooikes behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten oder noch zu liefernden Waren vor, bis der Abnehmer Folgendes vollständig erfüllt hat:
a. die vom Abnehmer geschuldeten Leistungen für alle von Strooikes gelieferten oder zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen; und
b. alle Forderungen von Strooikes gegenüber dem Abnehmer wegen der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen durch den Abnehmer.
8.2. Macht Strooikes den Eigentumsvorbehalt geltend, hat der Abnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der Aufbewahrungs- und/oder Verwaltungskosten und kann sich auch nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen.
8.3. Ist der Abnehmer mit den Verpflichtungen gemäß Artikel 7 dieser Bedingungen in Verzug oder hat Strooikes nach eigener Einschätzung begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist Strooikes berechtigt, die ihr gehörenden Sachen von dem Ort, an dem sie sich befinden, zurückzuholen (oder zurückholen zu lassen). Zu diesem Zweck ermächtigt der Abnehmer Strooikes mit der Zustimmung zu diesen Bedingungen bereits jetzt unwiderruflich, gegebenenfalls die vom Abnehmer genutzten Räume zu betreten (oder betreten zu lassen). Kommt der Abnehmer der Bestimmung dieses Absatzes nicht auf erstes Verlangen nach, schuldet er Strooikes von Rechts wegen eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vom Abnehmer an Strooikes noch geschuldeten Betrags pro Tag.
8.4. Der Abnehmer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen sorgfältig und als erkennbares Eigentum von Strooikes aufzubewahren und sie ausreichend gegen alle betrieblichen und sonstigen Risiken zu versichern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Diebstahl, Wasserschaden, Explosion usw.). Auf erstes Verlangen von Strooikes legt der Abnehmer Strooikes Kopien der betreffenden Versicherungspolicen vor, einschließlich eines Nachweises über die fristgerechte Zahlung der Prämien.
8.5. An gelieferten Waren, die durch die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Abnehmers, einschließlich derjenigen aus diesen Bedingungen, in das Eigentum des Abnehmers übergegangen sind, bestellt der Abnehmer hiermit zugunsten von Strooikes ein Pfandrecht zur Sicherung der Erfüllung von Forderungen, die Strooikes gegenüber dem Abnehmer hat oder erwirbt und die nicht in Absatz 1 dieses Artikels genannt sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf künftige Forderungen). Auf erstes Verlangen von Strooikes übergibt der Abnehmer die unter dieses Pfandrecht fallenden Waren an Strooikes, um damit ein Faustpfand zu begründen. Absatz 3 dieses Artikels gilt dabei entsprechend.
8.6. Der Abnehmer ist ferner verpflichtet – unter Verwirkung einer Vertragsstrafe in der in Absatz 3 dieses Artikels bestimmten Höhe –, auf erstes Verlangen von Strooikes:
- etwaige Forderungen des Abnehmers gegen Versicherer in Bezug auf die in diesem Artikel genannten Waren an Strooikes zu verpfänden; und/oder
- auf andere Weise an allen angemessenen Maßnahmen mitzuwirken, die Strooikes zum Schutz ihrer Interessen und/oder Eigentumsrechte ergreifen möchte, sofern diese Maßnahmen den Abnehmer in seinem Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig behindern.
9. Garantie
9.1. Strooikes gewährt auf Waren keine andere oder weitergehende Garantie als die Garantie ihrer Zulieferer und/oder Hersteller für die betreffende Ware.
9.2. Gewährt ein Zulieferer und/oder Hersteller auf eine Ware allgemein keine Garantie, garantiert Strooikes, dass die betreffende Ware die Eigenschaften besitzt, die man von ihr während einer für ein solches Produkt angemessenen Frist nach dem Kauf erwarten darf. Diese Frist beträgt in keinem Fall mehr als 6 Monate. Diese Garantie gilt ausschließlich bei normalem Gebrauch gemäß den für die betreffende Ware geltenden Vorschriften. Erweisen sich eine oder mehrere Waren innerhalb dieser Garantiefrist als mangelhaft, sendet der Abnehmer sie gemäß Artikel 4.10 dieser Bedingungen an Strooikes zurück. Strooikes sorgt gemäß Artikel 4.12 dieser Bedingungen für die Reparatur oder den Ersatz der mangelhaften Ware. Zu mehr ist Strooikes nicht verpflichtet. In keinem Fall ist Strooikes zur Zahlung von Schadenersatz wegen einer etwaigen Mangelhaftigkeit von Waren während der Garantiefrist verpflichtet.
9.3. Reparatur- und/oder Änderungsarbeiten an Waren ohne schriftliche Zustimmung von Strooikes lassen jede Garantie erlöschen. Dasselbe gilt, wenn Waren nicht gemäß den Vorschriften des Lieferanten, des Herstellers oder von Strooikes behandelt, gelagert und/oder gereinigt werden.
9.4. Auf Dienstleistungen wird keine Garantie gewährt. Auf Naturprodukte wird keine Garantie gewährt, soweit es sich um Eigenschaften handelt, die dem betreffenden Naturprodukt eigen sind. Bei Holzprodukten betrifft dies zum Beispiel – aber nicht ausschließlich – kleine Risse, Spalten und Fugen, Harzgallen, Äste, geringe und/oder übliche Farbunterschiede und eine abweichende Maserung. Bei Reisprodukten wird insbesondere keine Garantie für Mängel gewährt, die ausschließlich darauf zurückzuführen sind, dass die Waren nicht an einem trockenen Ort ohne direkte Sonneneinstrahlung und bei der von Strooikes auf der Verpackung angegebenen geeigneten Temperatur aufbewahrt wurden. […]
10. Haftung, höhere Gewalt und Befreiung
10.1. Bei Mangelhaftigkeit gelieferter Waren ist die Haftung von Strooikes auf die Erfüllung der Garantie gemäß Artikel 9 dieser Bedingungen beschränkt.
10.2. In allen übrigen Fällen (einschließlich des Falls, dass Strooikes Dienstleistungen erbringt und/oder ihre Garantieverpflichtungen aus welchem Grund auch immer nicht erfüllt) ist die Haftung von Strooikes auf den Ersatz von Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grobes Verschulden von Strooikes oder ihren Mitarbeitern zurückzuführen sind. Für sonstige Schäden, gleich welcher Form oder Art, haftet Strooikes nicht.
10.3. Strooikes haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit Mitteilungen, Erläuterungen oder Ratschlägen im weitesten Sinne entstehen, die Strooikes (oder von Strooikes eingesetzte Vermittler, Vertreter und Mitarbeiter) erteilt hat, wie unter anderem – aber nicht beschränkt auf – solche zum Laden, Entladen, Transport, zur Lagerung, Aufbewahrung, Verwendung, Zusammensetzung und/oder Eignung von Waren, die sie oder Dritte an den Abnehmer geliefert haben.
10.4. In keinem Fall ist Strooikes zum Ersatz eines höheren Betrags verpflichtet, als sie selbst aufgrund des Schadens, für den sie haftbar gemacht wird, bei ihren Versicherern geltend machen kann, zuzüglich ihres Selbstbehalts aus dieser Versicherung. Leisten die Versicherer keine Zahlung an Strooikes oder ist der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt, ist die Haftung von Strooikes auf Schäden bis zur Höhe des Nettorechnungswerts der betreffenden Lieferung / Dienstleistung beschränkt, in jedem Fall jedoch auf höchstens […] €.
10.5. Strooikes behält sich das Recht vor, sich auf alle gesetzlichen und vertraglichen Einwendungen zu berufen, die sie zur Abwehr ihrer eigenen Haftung gegenüber dem Abnehmer geltend machen kann, auch zugunsten ihrer Untergebenen, der Nicht-Untergebenen, für deren Verhalten Strooikes aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung haften würde, und der Lieferanten von Strooikes.
10.6. Jede Haftung von Strooikes gegenüber dem Abnehmer erlischt nach Ablauf von 3 Jahren, nachdem (i) die Waren an den Abnehmer geliefert und/oder (ii) die Dienstleistungen für den Abnehmer abgeschlossen wurden.
10.7. Strooikes haftet nicht für Verzögerungen, fehlerhafte Lieferungen oder Nichtlieferungen als unmittelbare oder mittelbare Folge höherer Gewalt oder erheblicher Erschwernisse. Dazu zählt jeder Umstand außerhalb des Willens und Einflusses von Strooikes, der die normale Ausführung des Vertrags verhindert, unmöglich macht oder unverhältnismäßig erschwert, sodass sie von Strooikes vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie unter anderem Streik, Krankheit und/oder übermäßiger Krankenstand, Mangel an Personal, Rohstoffen und/oder Material, behördliche Maßnahmen einschließlich Ein- und Ausfuhrmaßnahmen, Versäumnisse von Dritten, die Strooikes einsetzt (einschließlich Zulieferern), Mängel an und/oder Beschädigung von Produktionsmitteln, Transporthindernisse und/oder Verkehrsstörungen, Naturereignisse und Naturkatastrophen, Diebstahl oder andere von Dritten begangene Straftaten usw. Strooikes kann sich auch dann auf höhere Gewalt oder erhebliche Erschwernisse berufen, wenn der betreffende Umstand eingetreten ist, nachdem Strooikes hätte liefern müssen. In jedem Fall ist der Abnehmer verpflichtet, bei einer erheblichen Erschwerung der Vertragsausführung im Sinne dieses Absatzes auf erstes Verlangen von Strooikes Verhandlungen über die Änderung oder Auflösung des geschlossenen Vertrags aufzunehmen.
10.8. In jedem Fall und unbeschadet weitergehender Rechte der Parteien berechtigt höhere Gewalt beide Parteien, den Vertrag hinsichtlich des noch nicht ausgeführten Teils aufzulösen, wenn die höhere Gewalt mindestens einen (1) Monat andauert, ohne dass die Parteien einander zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet sind. Artikel 4.6 dieser Bedingungen gilt entsprechend.
11. Geistiges Eigentum
11.1. Alle Dokumente, Verkaufsprospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe usw., die Strooikes dem Abnehmer zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum von Strooikes. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, sie für einen anderen Zweck zu verwenden als den, für den sie ihm zur Verfügung gestellt wurden.
11.2. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die in Absatz 1 genannten Unterlagen oder die darin enthaltenen oder ihm auf andere Weise bekannt gewordenen Informationen Dritten offenzulegen oder Einsicht darin zu gewähren, und wird diese Unterlagen auf erstes Verlangen von Strooikes unverzüglich zurückgeben, ohne Kopien davon zurückzubehalten.
11.3. Bei unbefugter Verwendung der in Absatz 1 dieses Artikels nicht abschließend aufgezählten Unterlagen ist der Abnehmer verpflichtet, Strooikes jeden dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – entgangenen Umsatz/Gewinn und die Kosten für die Erstellung der betreffenden Entwürfe, wenn diese exklusiv für den Abnehmer angefertigt wurden.
12. Auflösung
12.1. Erfüllt der Abnehmer eine vertragliche Verpflichtung, die sich für ihn aus dem Vertrag einschließlich dieser Bedingungen ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, sowie im Fall von Konkurs, Zahlungsaufschub, gerichtlicher oder außergerichtlicher Reorganisation, Liquidation oder Stilllegung des Betriebs des Abnehmers, ist Strooikes berechtigt, ohne jede Verpflichtung zum Schadenersatz und unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen. Ferner werden in diesen Fällen alle Forderungen von Strooikes gegenüber dem Abnehmer sofort fällig.
12.2. Im Fall der Auflösung ist der Abnehmer verpflichtet, Strooikes den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen; dieser Schaden entspricht mindestens dem offenen Saldo der Beträge, die der Abnehmer aufgrund des Vertragsschlusses Strooikes noch schuldet, zuzüglich der Zinsen und der Entschädigung gemäß Artikel 7.5 dieser Bedingungen.
12.3. Liefert Strooikes im Rahmen der Erbringung einer oder mehrerer Dienstleistungen für den Abnehmer regelmäßig Waren, schuldet der Abnehmer Strooikes bei einer Auflösung des Vertrags vor Ablauf der Laufzeit dieser Dienstleistung eine Vergütung in Höhe des Gesamtbetrags der während der normalen Laufzeit der Dienstleistung zu liefernden Waren, einschließlich der im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung berechneten Kosten, zuzüglich der Zinsen und der Entschädigung gemäß Artikel 7.5 dieser Bedingungen.
12.4. Im Fall der Auflösung gilt Artikel 8 dieser Bedingungen entsprechend.
13. Umdeutung, Auslegung und Adressänderung
13.1. Kann man sich aufgrund von Treu und Glauben oder wegen ihres unangemessen belastenden Charakters auf eine Bestimmung dieser Bedingungen nicht berufen, so kommt dieser Bestimmung inhaltlich und ihrem Zweck nach eine möglichst entsprechende Bedeutung zu, sodass man sich darauf berufen kann.
13.2. Die Nichtigkeit oder sonstige Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht.
13.3. Der Abnehmer ist verpflichtet, Adressänderungen Strooikes unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Waren, die an die letzte Strooikes bekannte Adresse des Abnehmers geliefert wurden, gelten als vom Abnehmer empfangen, sodass Strooikes ihre diesbezügliche Lieferpflicht erfüllt hat.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Strooikes und dem Abnehmer findet belgisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Wiener Übereinkommen, CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.2. Für etwaige Streitigkeiten zwischen Strooikes und dem Abnehmer sind die Gerichte in Antwerpen zuständig.
Fassung März 2023